Präsident/Präsidentin der Eidgenössischen Schätzungskommissionen, Kreis 9
Schweizerisches Bundesgericht BGer
- 07.06.2025
- 10%
- Fachverantwortung
- Nebenerwerb
Präsident/Präsidentin der Eidgenössischen Schätzungskommissionen, Kreis 9
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Präsidieren und führen der Kommission für die Amtsdauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2031
- Erstellen von Tätigkeitsberichten
- Leiten und behandeln von Schätzungsverfahren form- und fristgerecht
- Entscheiden über Gesuche gemäss den geltenden Verfahrensregeln
- Organisieren und führen von Schlichtungssitzungen
- Verfassen von Entscheiden (Urteile und vorsorglichen Massnahmen)
Das macht Sie einzigartig
- Abgeschlossene juristische Ausbildung, vorzugsweise mit Anwaltspatent
- Berufserfahrung in der Durchführung von Gerichtsverfahren, Berufserfahrung im Bereich Enteignung ist von Vorteil
- Fachkenntnisse im Bereich des Baurechts, der Raumplanung, des bäuerlichen Bodenrechts oder in einem ähnlichen Bereich wären von Vorteil
- Verhandlungsgeschick und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- Beherrschen der deutschen Sprache
Auf den Punkt gebracht
Das bieten wir
- Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
- Gelebte Vielfalt Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
- Gesund am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Alle Benefits
Die Eidgenössischen Schätzungskommissionen sind in Anwendung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG) tätige erstinstanzliche eidgenössische Fachgerichte in Enteignungssachen. Die Kommissionen bestehen aus einem Präsidenten/einer Präsidentin, zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen und 15 Fachmitglieder (maximal), die vom Bundesgericht für eine sechsjährige Amtsdauer gewählt sind.
Zusätzliche Informationen
Eintritt: 1. Januar 2026 (oder nach Vereinbarung)
Bewerbungsfrist: 26. Juni 2025
Interessierte Personen werden gebeten, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivations schreiben, usw.) online einzureichen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte schriftlich an Frau Christine Magnin, Adjunktin des General sekretärs, christine.magnin@bger.ch oder Av. du Tribunal-Fédéral 29, CH-1000 Lausanne 14.
Für fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Willi, Präsident der Kommission des Kreises 9: t.willi@anwaelte-sonnenplatz.ch, 041 262 18 00.
Ein Strafregisterauszug sowie ein Auszug aus dem Betreibungsregister werden am Ende des Rekrutierungsprozesses angefordert.
Das Bundesgericht achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen seiner Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.